benutzungsordnung


Seit dem 18.12.2008 gilt eine neue Benutzungsordnung in der Bücherei. Diese muss von allen, die weiterhin die Bücherei nutzen möchten, anerkannt und unterschrieben werden.

Wichtig: Auch die Gebührenordnung hat sich geändert. Sie finden sie auf der Extra-Seite "Gebührenordnung" 

Gemeinde Wüstenrot

Benutzungsordnung für die Bücherei

vom 16.12.2008

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit §§ 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat am 16.12.2008 folgende Benutzungsordnung für die Bücherei als Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

Allgemeines

1.) Die Gemeindebücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Wüstenrot.

2.) Die Öffnungszeiten werden ortsüblich bekanntgegeben.

3.) Die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung gelten für alle in der Gemeindebücherei angebotenen Medien (z.B. Bücher, Cassetten, CD-Roms, DVD-Roms, Videokassetten, Zeitschriften u.a.).

 

§ 2

Benutzung

Die Gemeindebücherei steht jedermann zur Benutzung offen.

 

§ 3

Anmeldung/ Benutzungsausweis

1.) Jeder Nutzer/jede Nutzerin der Gemeindebücherei erhält für Entleihungen aus der Bücherei auf Antrag einen Benutzungs- und Leserausweises (Büchereiausweis), der nicht übertragbar ist. Die Ausstellung dieses Benutzerausweises ist kostenpflichtig.

2.) Bei der Anmeldung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Pass und Adressennachweis) vorzulegen.

3.) Zur Entleihe ist der Benutzungs- und Leserausweis vorzulegen.

4.) Wohnungsänderungen und Namensänderungen sind der Gemeindebücherei unverzüglich anzuzeigen. Bei nicht gemeldeten Änderungen hat

 

 

der Entleiher/die Entleiherin für die Ermittlung der neuen Daten eine Aufwandsentschädigung zu entrichten.

5.) Der Verlust des Leserausweises ist der Gemeindebücherei unverzüglich anzuzeigen. Die Ausstellung eines Ersatzausweises ist kostenpflichtig.

6.) Bei Verlust des Leserausweises haftet der Benutzer/die Benutzerin der Gemeinde Wüstenrot für alle Schäden, die dieser im Zusammenhang mit dem Verlust des Leserausweises entstehen.

 

§ 4

Verarbeitung personenbezogener Daten

Zur Abwicklung des Ausleihverfahrens speichert und verarbeitet die Gemeinde Wüstenrot folgende Daten: Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, bei Minderjährigen die Anschrift des/der Sorgeberechtigten als Hauptwohnsitz (§ 11 BGB).

 

§ 5

Ausleihe

1.) Die Leihfrist der Medien beträgt 4 Wochen. Für einzelne Medien und in Sonderfällen können von der Leitung der Gemeindebücherei besondere Leihfristen festgesetzt werden.

2.) Entsprechend gekennzeichnete Bestände können nicht entliehen werden.

3.) Die Leihfrist kann auf Wunsch verlängert werden, wenn das entliehene Medium nicht vorbestellt ist. Verlängerungen gelten ab Eingang des Verlängerungsantrags.

4.) Ausgeliehene Medien können gegen ein Entgelt vorbestellt werden. Die Bücherei übernimmt keine Garantie für die Erfüllung dieser Vorbestellungswünsche.

5.) Entleihungen, Vorbestellungen und Verlängerungen können von der Leitung der Bücherei begrenzt werden.

6.) Geht ein Verlängerungsantrag nach Ablauf der Leihfrist ein, werden Versäumnisgebühren bis zu diesem Tag berechnet. Der Benutzer kann die Leihfrist der Medien nur verlängern lassen, falls diese nicht anderweitig vorbestellt sind.

 

 

 

§ 6

Aufenthalt in den Büchereiräumen, Ausschluss von der Benutzung

1.) Für den Aufenthalt und die Nutzung der Gemeindebücherei gelten die Benutzungsordnung und die Weisungen des Büchereipersonals. Bei Verstößen kann ein Hausverbot sowie ein zeitweiser oder dauernder Ausschluss von der Nutzung der Bücherei verfügt werden. Bei Verdacht auf Verstöße gegen geltende Gesetze erfolgen ein sofortiges Hausverbot sowie Strafanzeige.

2.) Für in die Bücherei mitgebrachte (Wert-) gegenstände wird keine Haftung übernommen. Für Garderobe wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Büchereipersonals gehaftet.

3.) Plakate und sonstige Informationsmaterialien dürfen in den Büchereiräumen und im Vorraum oder an der Tür der Bücherei nur mit Zustimmung der Büchereileitung durch das Personal der Bücherei oder den von der Bücherei Beauftragten aufgehängt und verteilt werden.

4.) Unterschriftensammlungen sind in den Räumen der Bücherei verboten.

5.) Tiere dürfen nicht in die Büchereiräume oder den Vorraum mitgenommen werden, ausgenommen Blindenhunde.

6.) Das Rauchen ist in den Büchereiräumen und im Vorraum nicht gestattet.

7.) Für die Nutzung der Computer und der sonstigen Geräte können vom Büchereipersonal maximale Benutzungszeiten festgesetzt werden.

 

§ 7

Behandlung von Medien, Urheberrecht, Haftung

1.) Alle entliehenen, sowie in den Büchereiräumen vorhandenen Medien, Einrichtungsgegenstände und Geräte, insb. Hard- und Software, sind mit Sorgfalt zu behandeln. Der Benutzer/ die Benutzerin haftet für den Verlust und für schuldhaft herbeigeführte Schäden. Bis zur Ersatzleistung kann der Benutzer/ die Benutzerin von der Ausleihe ausgeschlossen werden. Etwaige Schäden aus früheren Benutzungen müssen bei der Entleihung gemeldet werden, da sie sonst dem aktuellen Benutzer/ der Benutzerin zugerechnet werden. Beschädigte Medien werden

 

ausschließlich durch die Bibliothek und nicht durch die Benutzerin / den Benutzer repariert.

2.) Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes sind zu beachten. Das Büchereipersonal ist nicht verpflichtet, Fotokopien aus Büchern anzufertigen. Zur Anfertigung von Reproduktionen aus dem Bibliotheksbestand ist die Erlaubnis des Bibliothekspersonals erforderlich. Die Verantwortung für die Einhaltung der urheberrechtlichen Vorschriften trägt in jedem Fall die Benutzerin / der Benutzer.

3.) Jeder Benutzer/ jede Benutzerin sammelt, kopiert oder speichert Daten grundsätzlich auf eigene Gefahr ab. Die Bücherei übernimmt keine Gewährleistung für unberechtigte Einsichtnahme, Nutzung, Vervielfältigung, Veränderung oder Löschung der Daten und für die einwandfreie Funktion von Geräten und Programmen. Für Schäden, die durch die Nutzung der Computerprogramme entstehen, haftet die Gemeinde nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere übernimmt sie keine Haftung für aus dem Gebrauch resultierende Folgeschäden.

 

§ 8

Sonstiges

1.) Internetrecherchen für Benutzer/ Benutzerinnen können in geringem Maß vom Büchereipersonal durchgeführt werden, sofern dies zeitlich möglich ist. Eine Verpflichtung zur Durchführung dieses Dienstes besteht für das Büchereipersonal nicht. Die Durchführung einer Internetrecherche durch das Büchereipersonal und die Anfertigung von Ausdrucken sind kostenpflichtig.

2.) Die Gemeindebücherei kann einen öffentlichen Internet-Zugang bereitstellen, der entsprechend dem Bildungs- und Informationsauftrag der Bücherei genutzt werden kann. Zugangsberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die im Besitz eines Büchereiausweises sind und sich mit den Internet-Nutzungsbedingungen der Bibliothek einverstanden erklären. Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr benötigen die schriftliche Einverständniserklärung einer / eines Erziehungsberechtigten. Der Abruf jugendgefährdender, rechtsradikaler oder rechtswidriger Dienste ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann der Büchereiausweis

 

entzogen werden. Die Bibliothek behält sich vor, die von der Benutzerin / dem Benutzer aufgerufenen Internetseiten zu speichern und zu überprüfen. Die Gemeinde Wüstenrot ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Angebote Dritter, die über den bereitgestellten Zugang abgerufen werden. Für die Nutzung des Internet-Terminals wird eine Gebühr erhoben.

 

§ 9

Gebühren

Die Nutzung der Bücherei der Gemeinde Wüstenrot ist grundsätzlich gebührenfrei. Die Gebührenordnung der Bücherei regelt die Ausnahmen. Für die Ausleihe von Medien der Gemeindebücherei kann eine Gebühr erhoben werden und wird ebenfalls in der Gebührenordnung (Anlage zur Benutzungsordnung) festgelegt. Diese gilt von der Fälligkeit an für einen Monat. Die Leitung der Gemeindebücherei kann in Ausnahmefällen über Abweichungen von der Gültigkeitsdauer entscheiden.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler und Studenten sowie Personen, die für den Arbeitsmarkt bereit stehen, sind von dieser Gebühr ausgenommen.

Art und Höhe der zu entrichtenden Gebühren für Leserausweise, auch für die Ausstellung eines Ersatzausweises, Versäumnis- und Mahngebühren, Schaden- und Kostenersatzgebühren für Beschädigungen, sowie sonstige Verwaltungsgebühren und Kostenersätze werden in der Gebührenordnung (Anlage zur Satzung) geregelt.

 

§ 10

Inkrafttreten

Die Satzung tritt 01.01.2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung für die Bücherei vom 18.12.2001 außer Kraft.

Entleihvorgänge vor dem 01.01.2009 werden nach der zum Zeitpunkt der Ausleihe gültigen Benutzungsordnung abgewickelt.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Wüstenrot geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

Ausgefertigt

Wüstenrot, 18.12.2008

Heinz Nägele

Bürgermeister

 

 

 

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